Impressum
Verantwortlich
Grohmann & Weinrauter
VermögensManagement GmbH
Altkönigstraße 8
D-61462 Königstein im Taunus
Postanschrift:
Postfach 1240
D-61452 Königstein
Telefon: +49 (0) 6174 93 77 50
Telefax : +49 (0) 6174 93 77 99
E-Mail: info@grohmann-weinrauter.de
Web: http://www.grohmann-weinrauter.de
Geschäftsführer
Martin Weinrauter
Steffen Kinza
Ergänzende Informationen
Handelsregister: Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 4317
Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn
Verband: Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V.
Umsatzsteuer-ID: DE114158728
Offenlegung nach § 16 der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Die Ausführungen beziehen sich auf die Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH und die GROHMANN & WEINRAUTER Institutional Asset Management GmbH (im Folgenden zusammen "G&W")
Das Vergütungssystem von G&W ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und so ausgestaltet, dass grundsätzlich Fehlanreize vermieden werden.
Die fixe Vergütung ist so bemessen, dass keine wirtschaftliche Abhängigkeit von variablen Vergütungsbestandteilen besteht. Garantierte variable Vergütungen werden nicht gewährt. Je nach finanzieller Lage des Instituts kann die variable Vergütung bis auf null reduziert werden. Um einen angemessenen Umgang mit Interessenkonflikten sicherzustellen, werden die Mitarbeiter in Kontrollfunktionen im Sinne des § 9 InstitutsVergV ausschließlich durch Festgehälter vergütet.
Die Vergütung der Mitarbeiter besteht aus einem fixen Grundgehalt (12 bzw. 13 Monatsgehälter) und teilweise einer variablen Vergütung. Die Höhe der variablen Vergütung hängt von der individuellen Leistung des Mitarbeiters ab. Der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeiters wird auf der Basis der im Jahresgespräch festgelegten Zielvereinbarungen durch den jeweiligen Vorgesetzten bewertet.
Die Vergütung der Geschäftsleiter besteht ebenfalls aus einem fixen Grundgehalt (12 Monatsgehälter) sowie einer variablen Vergütung. Die variable Vergütung wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtsituation sowie der Risiko- und Liquiditätslage des Instituts durch die Gesellschafterversammlung festgesetzt. Die Geschäftsleitergehälter entsprechen der marktüblichen Vergütung und der Lage des Instituts.
In Anwendung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des Artikels 432 Absatz 1 bis 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR-Verordnung) wird auf die Offenlegung des Gesamtbetrags der fixen und variablen Vergütungen sowie die Anzahl der Mitarbeiter, die variable Vergütungen erhalten, verzichtet, da diese Informationen aufgrund der Größe und Struktur von G&W Rückschlüsse auf die Vergütung einzelner Mitarbeiter zulassen würden.
UNSERE STRATEGIEN ZUR EINBEZIEHUNG VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN NACH ART. 3 OFFENLEGUNGSVO UND ANGABEN ZUR VERGÜTUNGSPOLITIK IM ZUSAMMENHANG MIT NACHHALTIGKEITSRISIKEN NACH ART. 5 OFFENLEGUNGSVO
Die „VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ verpflichtet uns als Vermögensverwalter zur Veröffentlichung einer „Kurzinformation“ gegenüber Endanlegern und damit Interessenten unserer Dienstleistungen „über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, über die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen und nachhaltige Investitionsziele“. Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko wird dabei „ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung [verstanden], dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potentiell negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben.“ Grundlage der Verordnung ist der politische Wille, nachhaltigere Strukturen für wirtschaftliches Handeln zu schaffen, ausdrücklich auch für den Finanzsektor. Besondere Akzentsetzungen der Verordnung erfolgen bei den Themen der „UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und dem „Übereinkommen von Paris … entschlossener gegen Klimaveränderungen vorzugehen“. Die Ziele der Verordnung sind „die Verbesserung des Schutzes und der Information von Endanlegern“.
Bei all dem, was wir im Folgenden schreiben, handelt es sich in erster Linie zunächst um eine Pflichtveröffentlichung. Das genaue Verständnis einzelner Forderungen der Verordnung steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt (März 2021) noch nicht fest. Einer dieser Punkte ist die Auswirkung einer „Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale“ in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente. Solch eine Werbung ist mit diesen Informationen daher nicht beabsichtigt:
Die Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH (G&W) wurde 1991 als Vermögensverwalter gegründet. Schwerpunkt unserer Arbeit ist die systematische Steuerung von Risiken und Chancen an den Kapitalmärkten. Unsere Vorgehensweise ist mathematisch geprägt. Die für G&W maßgeblich handelnden Personen haben eine hohe Affinität für Nachhaltigkeitsthemen. Wir lassen uns als Unternehmen in Fragen der Nachhaltigkeit coachen und entwickeln G&W dabei Schritt für Schritt weiter. Im Rahmen unserer Möglichkeiten leisten wir daher als Unternehmen einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften u.a. mit dem Ziel, die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Wir beabsichtigen dabei eine Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken zu erreichen.
Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation ermöglichen wir auch unseren Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Ökologisches und soziales Missmanagement und allgemeine Verstöße gegen eine gute Unternehmensführung können als sogenannte Nachhaltigkeitsrisiken in vielfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Reputation von Anlageobjekten und damit auf den Wert der Anlagen und die Vermögenswerte unserer Kunden haben. Auch wenn sich derartige Nachhaltigkeitsrisiken nicht vollständig ausschließen lassen, so können sie aber doch über geeignete und in der Praxis erprobte und im Markt anerkannte Analysen in vielen Fällen erkannt und begrenzt werden. Im Rahmen der Vermögensverwaltung – nicht aber im Rahmen des sogenannten beratungsfreien Geschäfts – fragen wir auch nach den entsprechenden Nachhaltigkeitsanlagezielen unserer Kunden und setzen diese um.
Dabei sehen wir uns nicht als Nachhaltigkeitsspezialisten. Unsere Erfahrung aus 30 Jahren Arbeit auf dem Gebiet unserer Kernkompetenz (Risikomanager) zeigt uns, dass die Schwierigkeiten des Alltags oft in komplexen Details liegen. Wir kooperieren daher bei allen von uns in Vermögensverwaltungsmandaten eingesetzten nachhaltigen Fondsstrategien (Stand Juli 2023: 2 von 9 Fonds) mit Beratern, als deren Kernkompetenz Nachhaltigkeit gilt. Diese Nachhaltigkeitsspezialisten, z. B. die Steyler Ethik Bank, identifizieren und schließen über ihre Analysen möglichst Unternehmen aus, die ein erhöhtes Nachhaltigkeitsrisikopotential aufweisen. Hierbei kommen mehrere etablierte Auswahlebenen zum Einsatz. Die dafür benötigten Daten werden von spezialisierten Rating-Agenturen (z. B. ISS-ESG) bezogen. Ziel der Analysen ist eine möglichst weitgehende Reduzierung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und damit eine Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageuniversen der entsprechend ausgerichteten Fonds, deren allgemeine Kapitalmarktchancen und -risken wir als Fondsmanager steuern.
Sofern das Ziel der oben beschriebenen Analysen mit den zur Verfügung stehen Daten und Methoden erreicht werden kann, sollten die verbleibenden Nachhaltigkeitsrisiken deutlich geringere negative Auswirkungen auf die Rendite der Kapitalanlagen haben als Investitionen in ein Anlageuniversum, das diese Analyseprozesse nicht durchlaufen hat. Nachhaltigkeitsrisiken, die über diese Analysen nicht erkennbar waren, können sich nach wie vor im vollen Umfang negativ auf die Rendite auswirken.
ERKLÄRUNG ZUR NICHT-BERÜCKSICHTIGUNG NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN AUF NACHHALTIGKEITSFAKTOREN (ART. 4 OFFENLEGUNGSVO)
· Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
· Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Zur Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben sehen wir uns nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch bevorstehenden bürokratischen Rahmenbedingungen nicht in der Lage. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
· Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile können wir daher derzeit keine öffentliche Erklärung dahingehend abgeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO).
· Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
INFORMATIONEN FÜR FINANZPRODUKTE GEMÄSS ART. 10 OFFENLEGUNGSVO
Name des Produkts
Finanzportfolioverwaltung mit Basis-Nachhaltigkeitsstrategie
Finanzportfolioverwaltung mit Strategie „ZWERMANN SDG.17“
Zusammenfassung
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.Beim Produkt „Finanzportfolioverwaltung mit Basis-Nachhaltigkeitsstrategie“ wird in Investmentfondsinvestiert, die Art. 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (sog. OffenlegungsVO) (ökologische und/oder soziale Merkmale werden mit dem Investmentfonds beworben) oder Art. 9 der OffenlegungsVO (nachhaltige Investitionen werden mit dem Investmentfonds angestrebt) erfüllen. Beim Produkt „Finanzportfolioverwaltung mit Strategie ZWERMANN SDG.17“ wird in bis zu 17 Aktien aus dem Anlageuniversum eines der oben genannten Investmentfonds investiert. Eine Steuerung der Investitionsquoten der Aktien erfolgt u.a. auch über die Orientierung an Zeitzyklen. 100 %Liquiditätshaltung ist möglich. Die Käufe der Aktien erfolgen u.a. nach charttechnischen Kriterien (z.B. antizyklische Käufe in Rückreaktionen, oder z.B. prozyklisch nach Ausbrüchen über Widerstandszonen). Die Strategie ist mit 17 Aktien nicht breit diversifiziert. Eine temporäre Konzentration auf eine oder wenige Branchen ist möglich. Unser Institut bezieht für diese Strategie über die AHP Capital Management GmbH Analysen und Beratungsleistungen von Zwermann-Financial. Beim Produkt „Finanzportfolioverwaltung mit Basis-Nachhaltigkeitsstrategie“ wird in Investmentfonds und Kontoguthaben investiert. Beim Produkt „Finanzportfolioverwaltung mit Strategie Zwermann SDG.17“ wird in Aktien und Kontoguthaben investiert. Die Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der ökologischen oder sozialen Anlagestrategie. Es wurde kein Index als Referenzwert bestimmt.
Kein nachhaltiges Investitionsziel
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Es werden keine konkreten ökologischen oder sozialen Merkmale beworben. Beim Produkt „Finanzportfolioverwaltung mit Basis-Nachhaltigkeitsstrategie“ wird beworben, dass in Investmentfonds investiert wird, die Art. 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (sog. OffenlegungsVO)(ökologische und/oder soziale Merkmale werden mit dem Investmentfonds beworben) oder Art. 9 der OffenlegungsVO (nachhaltige Investitionen werden mit dem Investmentfonds angestrebt) erfüllen. Beim Produkt „Finanzportfolioverwaltung mit Strategie ZWERMANN SDG.17“ wird beworben, dass in Finanzinstrumente investiert wird, die im Anlageuniversum eines der vorgenannten Investmentfondsenthalten sind.
Anlagestrategie
Beim Produkt „Finanzportfolioverwaltung mit Basis-Nachhaltigkeitsstrategie“ wird in Investmentfondsinvestiert, die Art. 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (sog. OffenlegungsVO) (ökologische und/oder soziale Merkmale werden mit dem Investmentfonds beworben) oder Art. 9 der OffenlegungsVO (nachhaltige Investitionen werden mit dem Investmentfonds angestrebt) erfüllen. Beim Produkt „Finanzportfolioverwaltung mit Strategie ZWERMANN SDG.17“ wird in bis zu 17 Aktien aus dem Anlageuniversum eines der oben genannten Investmentfonds investiert. Eine Steuerung der Investitionsquoten der Aktien erfolgt u.a. auch über die Orientierung an Zeitzyklen. 100 %Liquiditätshaltung ist möglich. Die Käufe der Aktien erfolgen u.a. nach charttechnischen Kriterien (z.B. antizyklische Käufe in Rückreaktionen, oder z.B. prozyklisch nach Ausbrüchen über Widerstandszonen). Die Strategie ist mit 17 Aktien nicht breit diversifiziert. Eine temporäre Konzentration auf eine oder wenige Branchen ist möglich. Unser Institut bezieht für diese Strategie über die AHP Capital Management GmbH Analysen und Beratungsleistungen von Zwermann-Financial.
Aufteilung der Investition
Beim Produkt „Finanzportfolioverwaltung mit Basis-Nachhaltigkeitsstrategie“ wird in Investmentfondsund Kontoguthaben investiert. Beim Produkt „Finanzportfolioverwaltung mit Strategie ZwermannSDG.17“ wird in Aktien und Kontoguthaben investiert
#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Es werden keine konkreten ökologischen oder sozialen Merkmale beworben. Siehe Punkte „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ und „Anlagestrategie“.
Methoden für ökologische und soziale Merkmale
Es werden keine konkreten ökologischen oder sozialen Merkmale beworben. Siehe Punkte „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ und „Anlagestrategie“.
Datenquellen und -verarbeitung
Es werden keine konkreten ökologischen oder sozialen Merkmale beworben. Siehe Punkte „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ und „Anlagestrategie“.
Beschränkungen hinsichtlich Methoden und Daten
Es werden keine konkreten ökologischen oder sozialen Merkmale beworben. Siehe Punkte „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ und „Anlagestrategie“.
Sorgfaltspflicht
Die Einhaltung des definierten Anlageuniversums ist Teil unseres systematischen Investmentprozesses und wird fortlaufend geprüft und überwacht.
Mitwirkungspolitik
Es werden keine konkreten ökologischen oder sozialen Merkmale beworben. Die Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der ökologischen oder sozialen Anlagestrategie.
Bestimmter Referenzwert
Es wurde kein Index als Referenzwert bestimmt.
Informationen über die fünf wichtigsten Ausführungsplätze gemäß § 82 WpHG
Eine Neuerung der MiFID II ist die Pflicht einmal jährlich für jede Gattung von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze zu veröffentlichen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind, und Informationen über die dort erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen.
Da die Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH und die GROHMANN & WEINRAUTER Institutional Asset Management GmbH (im Folgenden zusammen „G&W“) andere Wertpapierfirmen auswählen, um Kundengeschäfte abzuwickeln, sind in diesem Fall die fünf wichtigsten Lagerstellen (Abwicklungsbanken) anzugeben und in Bezug auf diese Firmen Informationen über die Ausführungsqualität zusammenzufassen. Im Zusammenhang mit der Finanzportfolioverwaltung wird G&W von den Kunden im Regelfall angewiesen, die Aufträge über das depotführende Kreditinstitut abzuwickeln. Es bestehen bezüglich der aufgelisteten depotführenden Kreditinstitute weder enge Verbindungen zu G&W noch bestehen sonstige Interessenkonflikte zu diesen, welche dem Kundeninteresse zuwider laufen könnten.
Die fünf wichtigsten Abwicklungsbanken 2022
1. Angaben für die Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH
Kategorie des Finanzinstruments: Börsengehandelte Produkte
- Kreissparkasse Köln
- M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA
- UBS Europe SE
- Commerzbank AG
- UBS Financial Services Inc.
Kategorie des Finanzinstruments: Nicht börsengehandelte Währungsderivate, FX-Spots, Swaps, Termingeschäfte und sonstige Währungsderivate
- M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA
- UBS Europe SE
- UBS Switzerland AG
- V-Bank AG
- Kreissparkasse Köln
2. Angaben für die GROHMANN & WEINRAUTER Institutional Asset Management GmbH
Kategorie des Finanzinstruments: Börsengehandelte Produkte
keine Umsätze
Kategorie des Finanzinstruments: Nicht börsengehandelte Währungsderivate, FX-Spots, Swaps, Termingeschäfte und sonstige Währungsderivate
keine Umsätze
Die fünf wichtigsten Abwicklungsbanken 2021
1. Angaben für die Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH
Kategorie des Finanzinstruments: Börsengehandelte Produkte
- Kreissparkasse Köln
- M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA
- UBS Europe SE
- Commerzbank AG
- UBS Financial Services Inc.
Kategorie des Finanzinstruments: Nicht börsengehandelte Währungsderivate, FX-Spots, Swaps, Termingeschäfte und sonstige Währungsderivate
- M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA
- UBS Europe SE
- UBS Switzerland AG
- V-Bank AG
- Kreissparkasse Köln
2. Angaben für die GROHMANN & WEINRAUTER Institutional Asset Management GmbH
Kategorie des Finanzinstruments: Börsengehandelte Produkte
keine Umsätze
Kategorie des Finanzinstruments: Nicht börsengehandelte Währungsderivate, FX-Spots, Swaps, Termingeschäfte und sonstige Währungsderivate
keine Umsätze
Die fünf wichtigsten Abwicklungsbanken 2020
1. Angaben für die Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH
Kategorie des Finanzinstruments: Börsengehandelte Produkte
- UBS Europe SE
- Commerzbank AG
- V-Bank AG
- BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland
Kategorie des Finanzinstruments: Nicht börsengehandelte Währungsderivate, FX-Spots, Swaps, Termingeschäfte und sonstige Währungsderivate
- Commerzbank AG
- UBS Switzerland AG
- UBS Europe SE
- V-Bank AG
- BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland
2. Angaben für die GROHMANN & WEINRAUTER Institutional Asset Management GmbH
Kategorie des Finanzinstruments: Börsengehandelte Produkte
- M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA
- Kreissparkasse Köln
- UBS Europe SE
- Baader Bank AG
Kategorie des Finanzinstruments: Nicht börsengehandelte Währungsderivate, FX-Spot, Swaps, Termingeschäfte und sonstige Währungsderivate
- M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA
- Kreissparkasse Köln
- UBS Europe SE
- Baader Bank AG
Die fünf wichtigsten Abwicklungsbanken 2019
1. Angaben für die Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH
Kategorie des Finanzinstruments: Börsengehandelte Produkte
- UBS Europe SE
- Commerzbank AG
- V-Bank AG
- BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland
Kategorie des Finanzinstruments: Nicht börsengehandelte Währungsderivate, FX-Spots, Swaps, Termingeschäfte und sonstige Währungsderivate
- Commerzbank AG
- UBS Switzerland AG
- UBS Europe SE
- BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland
- V-Bank AG
2. Angaben für die GROHMANN & WEINRAUTER Institutional Asset Management GmbH
Kategorie des Finanzinstruments: Börsengehandelte Produkte
- M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA
- Kreissparkasse Köln
- UBS Europe SE
- Baader Bank AG
- ODDO BHF AG
Kategorie des Finanzinstruments: Nicht börsengehandelte Währungsderivate, FX-Spot, Swaps, Termingeschäfte und sonstige Währungsderivate
- M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA
- Kreissparkasse Köln
- UBS Europe SE
- Baader Bank AG
- ODDO BHF AG
Die fünf wichtigsten Abwicklungsbanken 2018
1. Angaben für die Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH
Kategorie des Finanzinstruments: Börsengehandelte Produkte
- UBS Europe SE
- BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland
- Commerzbank AG
- V-Bank AG
Kategorie des Finanzinstruments: Nicht börsengehandelte Währungsderivate, FX-Spots, Swaps, Termingeschäfte und sonstige Währungsderivate
- Commerzbank AG
- UBS Switzerland AG
- UBS Europe SE
- BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland
- V-Bank AG
2. Angaben für die GROHMANN & WEINRAUTER Institutional Asset Management GmbH
Kategorie des Finanzinstruments: Börsengehandelte Produkte
- M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA
- UBS Europe SE
- Baader Bank AG
- ODDO BHF AG
Kategorie des Finanzinstruments: Nicht börsengehandelte Währungsderivate, FX-Spot, Swaps, Termingeschäfte und sonstige Währungsderivate
- M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA
- Kreissparkasse Köln
- UBS Europe SE
- Baader Bank AG
- ODDO BHF AG
MITWIRKUNGSPOLITIK IM SINNE VON § 134B AKTIENGESETZ (AKTG)
Als Vermögensverwalter ist die Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH (G&W) gemäß § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG verpflichtet, seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben:
G&W übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.“
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